1.
Alle Aufträge
werden nur auf Grund der folgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Bei
Annahme des Auftrages erkennt der Besteller auch stillschweigend unsere Bedingungen
an. Anders lautende Bedingungen haben nur Gültigkeit, sofern sie in unserer
Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt, bzw. von uns ausdrücklich
schriftlich anerkannt sind und unseren Lieferungsbedingungen nicht
entgegenstehen.
2.
Unsere Angebote sind freibleibend und
verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Ein Vertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach
dem Inhalt der Auftragsbestätigung und nach diesen allgemeinen Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
3.
Im Zusammenhang mit
Angeboten übermittelte Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und
technische Angaben, sind annähernd und unverbindlich. An diesen Unterlagen,
ebenso an Kostenvoranschlägen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf
Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
4.
Wir sind
berechtigt, Konstruktion, Design und Aussehen der bestellten Ware abzuändern,
soweit dies aus technischen Gründen zweckmäßig erscheint und die Funktion nicht
beeinträchtigt.
5.
Lieferzeiten sind
annähernd und für den Lieferer unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit
eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten. Verzögerungen in der Lieferung berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen. Teillieferungen können durchgeführt werden. Sie
gelten als selbständige Lieferung und sind als solche zu bezahlen. Ereignisse
höherer Gewalt oder Betriebsstörungen oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der
mit unseren Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge entbinden uns von der
Lieferverpflichtung. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug sind
ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten,
ohne eine angemessene Liefernachfrist zu setzen. Verlässt die betreffende
Sendung die Fertigungsstätte des Lieferers, gilt die Lieferfrist als
eingehalten.
6.
Die Gefahr geht mit Übergabe
der Ware an die den Transport durchführende Anstalt oder Person auf den
Besteller über, und zwar auch bei Verwendung unserer Transportmittel. Verzögern
sich Übergabe oder Versendung aus von dem Besteller zu vertretenden Gründen, so
geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft der Ware auf
den Besteller über.
7.
Sofern
nicht anders vereinbart sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu
versendende Ware im Namen und auf Kosten des Bestellers zu versichern. Dies,
sowie die Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den
Gefahrenübergang.
8.
Gelieferte
Erzeugnisse sind, auch wenn sie unwesentliche, die Funktion des Erzeugnisses
nicht hemmende Anstände aufweisen, vom Besteller entgegenzunehmen.
9.
Bei Nichtannahme
der Ware oder teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages durch den
Besteller ist der Lieferer berechtigt, 20% des Nettofakturawertes und
Frachtkosten zu verrechnen. Es steht dem Lieferer frei, die Zurücknahme von
gelieferten Waren abzulehnen. 10.
Mängel sind uns
unverzüglich, spätestens jedoch bis zu acht Werktagen nach Eingang der
Lieferung am Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind
unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Nach Ablauf von 24
Monaten, nachdem die Ware unser Werk verlassen hat, ist jegliche Mängelrüge
ausgeschlossen. Für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge kommt es auf das Datum des Eingangs der Mängelrüge bei uns an.
Wird diese Untersuchungs- und Rügepflicht verletzt sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Bei bestehenden
Mängeln beschränkt sich die Gewährleistung nach unserer Wahl auf Nachbesserung
in unserem Werk oder Ersatzlieferung. Für Nachbesserungsarbeiten und
Ersatzlieferungen besteht die gleiche Gewährleistungsfrist wie für die
ursprünglich gelieferte Ware. Schlägt eine Nachbesserung fehl und ist eine
Ersatzlieferung nicht möglich, kann der Kunde wandeln oder mindern.
Auf Verlangen muss
der Besteller mit gewährleistungspflichtigen Mängeln behaftete Ware an uns
senden und uns die für die Nachbesserung und Ersatzlieferung notwendige Zeit
und Gelegenheit einräumen. Soweit wir einen gerügten Mangel anerkennen,
übernehmen wir die zum Zwecke von Nachbesserung oder Ersatzlieferung bei uns
anfallenden Material-, Transport- und Arbeitskosten. Erweist sich eine
Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Besteller alle Aufwendungen zu
ersetzen, die uns hierdurch entstanden sind.
Jede Gewährleistung
erlischt, wenn – außer zur Beseitigung einer dringenden Gefahr – ohne unsere
Genehmigung an mängelbehafteten Waren Reparaturen oder sonstige Arbeiten
ausgeführt werden. Für normale Abnutzung leisten wir keine Gewähr. Wir
übernehmen auch keine Haftung für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung,
übermäßige Beanspruchung, mangelnde Wartung, ungewöhnliche Betriebsbedingungen
u. ä. zurückzuführen sind, sowie wenn an unseren Waren Änderungen vorgenommen
werden.
11.
Die gelieferte
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
12.
Der Kunde ist nicht
berechtigt mit Gegenforderungen aufzurechnen.
13.
Die genannten
Preise sind freibleibend. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk. Die Lieferung erfolgt
auf Kosten des Empfängers / Bestellers. Auch die Verpackung und evtl.
Versicherung wird in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist
nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
14.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
sind unsere Rechnungen zahlbar: Innerhalb 8 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder
innerhalb 30 Tagen rein netto.
Bei berechtigten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Neukunden und Sonderanfertigungen
dürfen wir Vorauskasse verlangen. Weigert sich der Kunde Vorauskasse zu
leisten, so sind wir berechtigt, nach entsprechender Ablehnungsandrohung vom
Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, die Abwicklung anderer Aufträge des Kunden zu unterbrechen
und zurückzuhalten.
Bei Überschreiten
des Zahlungsziels, spätestens nach der Mahnung sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu
berechnen. Gewährte Nachlässe sind verwirkt.
15.
Für Nachteile aus
Nichterfüllung, verspäteter Erfüllung oder mangelhafter Erfüllung haften wir
nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Unsere Haftung umfasst den unmittelbar eintretenden Schaden, nicht aber
Folgeschäden. Eine Haftung für bloße Vermögensschäden ist in jedem Falle
ausgeschlossen. Der von uns zu ersetzende Schaden
wird durch den jeweiligen Warenwert begrenzt. Weitergehende und / oder darüber
hinausgehende Schäden werden ausgeschlossen.
16.
Mustersendungen
werden originalverpackt und unbeschädigt innerhalb 30 Tagen
zurückgenommen. Die Rücksendung und
deren Versicherung erfolgt zu Lasten des Kunden. Falls nicht anders vereinbart,
gilt die Ware nach 30 Tagen als fest übernommen und wird definitiv berechnet.
17.
Für alle Rechtsbeziehungen aus Verträgen
zwischen Lieferer und Käufer ist das deutsche Recht maßgebend. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Pforzheim.
18.
Bei
jeder publizistischen oder gewerblichen Verwertung oder
Veröffentlichung, bei der unsere Leuchten abgebildet oder erwähnt werden, ist
"Ayal Rosin" als Designer und Hersteller der Leuchten anzugeben.
1.
Auf
diesem Vertrag ist deutsches Recht in Form des BGB anzuwenden.
2.
Gerichtsstand ist
Pforzheim.
3.
Dieser
Vertrag wird in einer deutschen und in einer englischen Fassung erstellt.
4.
Bei
Divergenzen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
www.ayal-rosin.com mail@ayal-rosin.com tel.(+49) 07231- 650228 fax.- 650118
IDNo: DE 163509371 . WEEE –Reg.Nr.DE 48616442 .
Sonderanfertigungen sind von Rücknahme ausgeschlossen